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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR.

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1 Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Geltungsbereich

Die Produktion von Fotos, Filmen und Videos (im Folgenden „Aufnahmen“ genannt) und die Erteilung von Lizenzen an bereits bestehenden Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden. Diese AGB gelten ab dem 08.05.2023. Alle früheren AGB verlieren ab diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.

1.2 Fremde AGB

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ihnen nichtausdrücklich widerspricht.

2 Produktionsaufträge

Produktionsaufträge beinhalten die Anfertigung von Aufnahmen durch die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. im Auftrag des Auftraggebers.

2.1 Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.

2.2 Bevollmächtigung zur Beauftragung Dritter

Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR., vorausgesetzt der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.

2.3 Briefing

Das Briefing des Auftraggebers bildet die Grundlage für die von der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. zu erstellenden Aufnahmen und Kalkulationen. Das Briefing hat der Auftraggeber vollständig, abschließend und schriftlich (z. B. als schriftliches Protokoll einer Besprechung, per E-Mail etc.) an die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. zu erteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. kein schriftliches Briefing erteilt, bilden das Pre-Production-Meeting (PPM), der bisherige E-Mail-Verkehr zwischen dem Auftraggeber und der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. sowie die von der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. angefertigten Gedächtnisprotokolle zum PPM und Telefonnotizen die Grundlage für die Anfertigung der Aufnahmen.

2.4 Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Bei der Anfertigung der Aufnahmen besteht für die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. künstlerische Gestaltungsfreiheit, wobei jedoch die verbindlichen Vorgaben des Auftraggebers aus Briefing, PPM und/oder mündlichen bzw. telefonischen Anweisungen zu beachten sind. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

2.5 Mängelrügen

Ist der Auftraggeber selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, hat dieser die Aufnahmen noch am Set zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. unverzüglich zu rügen, damit die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. den Mangel beseitigen und neue Aufnahmen erstellen kann. Unterbleibt die Mängelrüge, gelten die Aufnahmen als genehmigt und abgenommen. Ist weder der Auftraggeber noch ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen anwesend, wird die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. die Aufnahmen nach deren Fertigstellung (dies schließt Schnitt, digitale Bildbearbeitung, etc. ein) an den Auftraggeber senden. Dieser hat die übermittelten Aufnahmen unverzüglich auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen. Sind die Aufnahmen nach Ansicht des Auftraggebers mangelhaft, hat der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 14. Tag nach Eingang der Aufnahmen gegenüber der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. schriftlich anzuzeigen und mindestens einen Mangel zu benennen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall die Abnahme verweigern. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vom Auftraggeber abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

2.6 Erreichbarkeit

Falls der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter bei der Produktion der Aufnahmen selbst nicht anwesend ist, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zumindest telefonisch und per elektronischer Kommunikationsmedien (z. B. E-Mail, SMS etc.) für die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. für kurzfristige Abstimmungen und Entscheidungen ständig erreichbar ist.

2.7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber für die Produktion der Aufnahmen notwendige Informationen, Gegenstände (z. B. Produkte, Waren etc.), Freigaben etc. zu liefern hat oder sonstige für die Produktion der Aufnahmen relevante Aufgaben selbst übernimmt (z. B. Buchung von Fotomodellen, Locations oder Catering etc.), hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zu Locations, die Anreise von Fotomodellen etc. rechtzeitig erfolgt, sodass die Produktion der Aufnahmen pünktlich zum vereinbarten Termin beginnen kann. Sobald dem Auftraggeber bekannt ist, dass eine rechtzeitige Lieferung, Bereitstellung, der Zutritt zur Location, die Anreise von Fotomodellen etc. nicht möglich ist, hat er dies der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. unverzüglich anzuzeigen. Hat dies eine Verzögerung der Aufnahmeproduktion zur Folge, und liegt die Ursache dieser Verzögerung in der Sphäre des Auftraggebers, hat der Auftraggeber die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (z. B. zusätzlich notwendig gewordene Hotelübernachtungen, Location-Tage, Buchungen von Fotomodellen, Stylisten, Visagisten, Assistenten, Umbuchungen etc.) zu tragen.

2.8 Einholung von Releases

Soweit individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber gem. dem Kunsturhebergesetz (KUG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie ggf. weiterer gesetzlicher Bestimmungen einzuholen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

2.9 Gelieferte Gegenstände

Mit den vom Auftraggeber für die Produktion gelieferten Gegenständen darf die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. wie folgt verfahren: Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um verderbliche Waren (z. B. Lebensmittel), werden diese von der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. nach Beendigung der Produktion entsorgt. Handelt es sich bei den vom Auftraggeber gelieferten Gegenständen um nicht verderbliche Gegenstände (z. B. Kleidung etc.) werden diese nach Beendigung der Produktion an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt.

2.10 Bildauswahl

Die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. wählt die Aufnahmen aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Aufnahmen eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

3 Kündigung/Produktionshonorar/Nebenkosten/Rechnungsstellung

3.1 Kündigung

Beide Parteien können den Auftrag gemäß der gesetzlichen Vorschriften kündigen.

3.2 Zeitüberschreitung

Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

3.3 Zusatzleistungen und zusätzliche Arbeiten

Zusatzleistungen und über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Arbeiten, insbesondere die Anfertigung von Aufnahmen über den bei Vertragsbeginn festgelegten Umfang hinaus, sind nach Zeitaufwand gesondert zu vergüten.

3.4 Nebenkosten

Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die bei der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z. B. Fotomodelle, Visagisten, Stylisten, Reisen etc.).

3.5 Fälligkeit des Honorars / Kostenvorschuss

Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Die Nebenkosten sind zu erstatten, sobald sie die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. in Rechnung stellt. Darüber hinaus ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. berechtigt, Kostenvorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen.

3.6 Übergang der Nutzungsrechte

Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

3.7 Elektronische Rechnungsstellung

Die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ist berechtigt, seine Rechnung in elektronischer Form zu stellen und dem Auftraggeber zuzusenden (§ 14 UStG). Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und elektronischen Rechnungszusendung zu.

4 Archivmaterial

Archivmaterial sind Aufnahmen, die sich im Archiv der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. befinden und an denen die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. dem Auftraggeber Nutzungslizenzen in jeweils individuell vereinbartem Umfang einräumt.

4.1 Ansichtsmaterial

Aufnahmen, die der Auftraggeber aus dem Archiv der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. anfordert, werden nur zur Sichtung und Auswahl zur Verfügung gestellt. Mit der Überlassung der Aufnahmen zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR.. Die Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layout-Zwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.

4.2 Lizenzhonorar

Für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Aufnahmen aus dem Archiv der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ist die vertraglich vereinbarte Nutzungslizenzgebühr zu zahlen. Sofern eine Nutzungslizenzgebühr nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde, bestimmt sich die vom Auftraggeber zu zahlende Nutzungslizenzgebühr nach den jeweils aktuellen Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM).

5 Nutzungsrechte

5.1 Individuelle Nutzungsrechteeinräumung/Eigenwerbung

Der Auftraggeber erwirbt an den Aufnahmen nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden bleibt die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. berechtigt (nach Veröffentlichung durch den Kunden, höchstens aber 3 Monate nach Rechnungsstellung), die Aufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung in vollem Umfang zu nutzen (Print, Homepage, Facebook, Instagram, Youtube etc.).  Dabei können diese zu neuen Fassungen zusammengestellt werden und mit Materialien anderer Projekte kombiniert werden (z.B. für s.g. „Showreels“ oder Referenzen). Weiter ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden (ggfs. Endkunden) als Referenz zu veröffentlichen (Homepage, Facebook, Instagram, Youtube etc.). Ein Ausschließen dieser Bedingungen ist mit einem Erwerben des ausschließlichen exklusivem Nutzungsrecht verbunden.

5.2 Keine Weiterübertragung an Dritte

Die Übertragung und/oder Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch wenn es sich dabei um mit dem Konzern verbundene Unternehmen, Tochterunternehmen, Vertriebspartner des Auftraggebers oder andere Redaktionen eines Verlags handelt, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR.. die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung zu der geplanten Drittnutzung von der Zahlung eines angemessenen Lizenzhonorars abhängig zu machen.

5.3 Keine Bearbeitung

Eine Nutzung der Aufnahmen ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z. B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z. B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR..

5.4 Urheberbenennung

Bei jeder digitalen Bildveröffentlichung ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. als Urheber zu benennen. Die Benennung muss bei einer Veröffentlichung auf einer Website im Impressum erfolgen. Werden die Aufnahmen vom Auftraggeber im Internet veröffentlicht, ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. als Urheber zu benennen. Dies kann bei der Aufnahme oder im Impressum der Website mit einem Hyperlink zur Website der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. (www.frameson.de), oder auf Social Media mit einer Verlinkung auf die offizielle Facebook- oder Instagramseite geschehen.

6 Bilddaten / digitale Bildverarbeitung

6.1 Datenüberlassung/Datenformat

Die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. übergibt dem Auftraggeber die ausgewählten Aufnahmen nach Fertigstellung des Auftrags. Das Datenformat und die Art der Datenübermittlung bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ein geeignetes Datenformat bestimmen und einen geeigneten Datenträger auswählen. die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. ist nicht zur Archivierung der vertragsgegenständlichen Aufnahmen auf eigenen Datenträgern verpflichtet und übernimmt keine Gewähr für das Bereithalten des Aufnahmematerials, nachdem das Aufnahmematerial an den Auftraggeber übergeben wurde.

6.2 Archivierung

Die Aufnahmen dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Aufnahmen in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. und dem Auftraggeber.

6.3 Bilddaten

Die in den Dateien der Aufnahmen enthaltenen EXIF-, IPTC- und/oder XMP-Daten dürfen vom Auftraggeber weder verändert noch entfernt werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Mittel sicherzustellen, dass diese Daten bei jeder Datenübermittlung, bei jeder Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei jeder Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleiben.

7 Haftung und Schadensersatz

7.1 Haftungsumfang

Die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

7.2 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter

Schließt die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. aufgrund einer entsprechenden Vollmacht im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einen Vertrag mit Dritten ab, so haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Personen und Unternehmen.

7.3 Haftungsausschluss für Nutzung der Aufnahmen

Die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Aufnahmen. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.

7.4 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Vertragsstrafe bei Nutzungsrechteverletzung

Bei unberechtigter Nutzung, unerlaubter Nutzungsrechteüberschreitung, unberechtigter Veränderung oder Umgestaltung oder Weitergabe einer Aufnahme an Dritte durch den Auftraggeber ist die FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro Aufnahme und Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

7.6 Vertragsstrafe bei fehlender/mangelhafter Urheberbenennung

Unterbleibt bei einer digitalen Bildveröffentlichung die Benennung der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. (Ziff. 5.4), oder wird der Name der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. mit der digitaler Aufnahme nicht dauerhaft verknüpft (Ziff. 6.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € pro Aufnahme und Einzelfall zu zahlen. der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

8 Künstlersozialabgabe

Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Künstlersozialabgabe, die bei der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR. eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

9 Statut und Gerichtsstand

9.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des deutschen Rechts handelt, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ausschließlicher Gerichtsstand der Wohnsitz der FramesOn - Julian Mommsen & Lukas Siebeneicher GbR..

9.2

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.